WERNER BERTSCH-Wirtschaftskanzlei
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VitaVotum Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jedem kann es jederzeit passieren. Eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall kann dazu führen, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann. Genau jetzt ist es entscheidend, ob Sie vorher Ihren Willen fixiert, oder keine Vorkehrungen getroffen haben.

 

Mit Vollmacht

Der Bevollmächtigte vertritt Ihre Interessen, so wie Sie diese niedergeschrieben haben. Hierbei hat er Ihren Willen einzuhalten.

 

Ohne Vollmacht

Ein Gericht ernennt einen Betreuer. Dieser trifft nun Entscheidungen. Keinesfalls ist sichergestellt, dass dieser Betreuer Sie kennt. Oft wird es ein Ihnen unbekannter Anwalt sein.

 

Die Lösung ist einfach!

Dokumentieren Sie heute Ihren Willen und lassen sich entsprechende Vollmachten erstellen. Wir von VitaVotum tun nichts Anderes, gerne sind wir auch für Sie tätig.

 

Ihr Vorteil:

Durch unsere Spezialisierung sparen Sie Kosten und Risiken. Wir erstellen Ihre Vollmachten zum garantierten Festpreis!

 

nähere Infos hier:

 

https://www.vitavotum.de

 

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